Mandantenbetreuung
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden in unserem Computer gespeichert. Zu diesen Daten haben nur die Rechtsanwälte und die Sekretärinnen Zugang. Sämtliche Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Das Honorar
Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir berechnen grundsätzlich die dort geregelten gesetzlichen Gebühren. Die Höhe des Honorars richtet sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert, d.h. nach Ihrem finanziellen Interesse und nicht nach dem Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit der Sache oder gar dem Erfolg.
Im Einzelfall kann es aber sowohl für Sie als auch für den Rechtsanwalt aus unterschiedlichen Gründen geboten sein, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Wir werden Ihnen in solchen Fällen den Abschluß einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Wir fordern auf das voraussichtlich entstehende Honorar angemessene Vorschüsse an. Falls Sie aus persönlichen finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten unserer Tätigkeit zu tragen, kann im Einzelfall Prozeßkostenhilfe oder Beratungshilfe beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Die ErstberatungsgebührSollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst lediglich beraten zu lassen, um abschätzen zu können, ob sich eine intensive Beratung, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen anbietet, so können wir im Rahmen der so genannten Erstberatung tätig werden. Das RVG begrenzt in diesem Fall unsere Gebühren auf € 190,00 zuzüglich MwSt.. Eine solche Beratung ist in jedem Rechtsgebiet möglich. Überschreitet die Beratung allerdings den angemessenen Umfang, der einer Erstberatung zu Grunde gelegt werden kann, so können die Gebühren auch höher sein. Wir werden Sie aber in einem solchen Fall ausdrücklich darauf hinweisen.
Zusammenarbeit
Wir können Ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Deshalb benötigen wir von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke im Original oder in einer einwandfrei lesbaren Kopie. Nach Abschluß des Mandats erhalten Sie die persönlichen Unterlagen zurück. Sie erhalten grundsätzlich Kopien des für Sie wesentlichen Schriftverkehrs. Sie werden somit ständig über den Fortgang Ihrer Angelegenheit unterrichtet. Es ist zweckmäßig, wenn auch Sie diese Unterlagen zeitlich geordnet abheften.
Rechtsmittel und Fristen
Entscheidungen der Gerichte oder behördliche Verfügungen können mit Rechtsmittel angefochten werden. Die Einlegung eines solchen Rechtsmittels löst aber grundsätzlich Kosten aus, die zu Ihren Lasten gehen, wenn es letztendlich nicht erfolgreich ist. Wir legen daher gegen Entscheidungen ein Rechtsmittel in der Regel nur ein, wenn Sie uns dazu ausdrücklich beauftragen. Gerne beraten wir Sie selbstverständlich über die Erfolgsaussichten und die Kosten einer Rechtsmitteleinlegung.
Die Einlegung von Rechtsmitteln ist grundsätzlich an Fristen gebunden. In einem laufenden Mandat werden die ergehenden Entscheidungen regelmäßig an uns zugestellt, so daß wir unsererseits die Einhaltung der Fristen überwachen.
Im Einzelfall ist es möglich, daß Ihnen im Laufe des Mandats ein Rechtsmittel doch persönlich zugestellt wird und wir hiervon nicht benachrichtigt werden. Es ist wichtig, daß Sie uns solche Entscheidungen sofort zukommen lassen, damit wir in Absprache mit Ihnen die entsprechenden Rechtsmittel einlegen können.
Bürozeiten
Unser Büro ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch abends und am Wochenende zu Verfügung. Auch kurzfristige Beratungstermine lassen sich so regelmäßig realisieren
Besprechungstermine
Wünschen Sie einen Besprechungstermin, vereinbaren Sie diesen bitte mit unserem Sekretariat. Dort wird unser Terminkalender geführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir Besprechungen nur nach Voranmeldung durchführen können.
Mobilität
Wir sind bundesweit tätig und nehmen die Interessen unserer Mandanten im gesamten Bundesgebiet wahr. Selbstverständlich suchen wir Sie auf Wunsch auch in Ihren Räumlichkeiten auf.
Geldverkehr
Für Sie bestimmte Gelder werden bei uns auf ein Anderkonto bezahlt. Dieses Konto dient der treuhänderischen Verwaltung der so genannten Fremdgelder. Eingehende Fremdgelder leiten wir grundsätzlich unverzüglich an Sie weiter.
Rechtsschutzversicherung
In vielen Fällen übernimmt eine von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die bei uns entstehenden Kosten. Ob dies im Einzelfall tatsächlich der Fall ist, kann verläßlich aber erst mit einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung in Erfahrung gebracht werden.
© Rechtsanwälte Aubertin Umsetzung durch Betu mit Hilfe von Andreas Viklund